Vom CLOBS®-Team · Aktualisiert am · Lesezeit ca. 5 Minuten

Ratgeber für Arztpraxen · Stuttgart, Ludwigsburg & Region

Website für die Arztpraxis: was Patienten suchen und was das Gesetz verlangt.

Welche Inhalte eine Praxis-Website braucht, welche Pflichtangaben und Werbegrenzen für Ärztinnen und Ärzte gelten, wie Online-Terminbuchung datenschutzkonform funktioniert — und was das kostet.

Das Team von CLOBS®

Die Suche nach einer neuen Praxis beginnt heute fast immer online — bei Google, auf Bewertungsportalen und schließlich auf Ihrer Website. Dort entscheiden Patientinnen und Patienten in Sekunden, ob sie anrufen. Gleichzeitig gelten für Arztpraxen strengere Regeln als für andere Unternehmen. Dieser Ratgeber zeigt, wie beides zusammengeht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Praxis-Website braucht vor allem Sprechzeiten, Leistungen, Team, Anfahrt, eine einfache Terminvereinbarung und vollständige Pflichtangaben.
  • Ins Impressum gehören zusätzlich Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung, die zuständige Ärztekammer und die berufsrechtlichen Regelungen.
  • Werbung ist erlaubt, aber durch Berufsordnung und Heilmittelwerbegesetz begrenzt — etwa bei Heilversprechen oder Vorher-Nachher-Bildern.
  • Professionell erstellte Praxis-Websites kosten meist 2.500–10.000 €; Baukästen sind günstiger, stoßen bei Recht und Datenschutz aber schnell an Grenzen.

Welche Inhalte gehören auf die Website einer Arztpraxis?

Sprechzeiten & ErreichbarkeitProminent auf der Startseite, inklusive Urlaubszeiten und Vertretung. Das ist der meistgesuchte Inhalt überhaupt.
LeistungenSchwerpunkte und Behandlungen verständlich erklärt — ohne Fachjargon und mit Hinweis auf Kassen- oder Privatleistungen.
Ärztinnen, Ärzte & TeamEchte Fotos und kurze Vorstellungen senken die Hemmschwelle vor dem ersten Termin.
Anfahrt & ZugangAdresse, Parkmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel und Hinweise zu Aufzug oder stufenlosem Zugang.
TerminvereinbarungEine Telefonnummer zum Antippen und — wenn gewünscht — eine Online-Terminbuchung.
PatienteninformationenWas mitbringen, wie läuft der erste Termin ab, Formulare zum Herunterladen, Antworten auf häufige Fragen.

Je mehr Fragen die Website beantwortet, desto seltener klingelt das Telefon am Empfang — ein unterschätzter Vorteil im Praxisalltag.

Welche Pflichtangaben gelten für die Website einer Arztpraxis?

Neben den allgemeinen Angaben nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) — Name, Anschrift, Kontaktdaten und gegebenenfalls Umsatzsteuer-ID — müssen Ärztinnen und Ärzte als Angehörige eines reglementierten Berufs zusätzlich angeben:

  • die gesetzliche Berufsbezeichnung (Arzt oder Ärztin, gegebenenfalls die Facharztbezeichnung) und den Staat, in dem sie verliehen wurde,
  • die zuständige Ärztekammer mit Anschrift,
  • die berufsrechtlichen Regelungen — etwa das Heilberufe-Kammergesetz und die Berufsordnung der Landesärztekammer — und wo diese zugänglich sind,
  • bei Vertragsärztinnen und -ärzten zusätzlich die zuständige Kassenärztliche Vereinigung.

Für Praxen in Stuttgart und Ludwigsburg sind das die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Lassen Sie die finalen Angaben im Zweifel von Ihrer Kammer oder einer Kanzlei für Medizinrecht prüfen — dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Was dürfen Ärztinnen und Ärzte auf ihrer Website werben?

Sachliche Information über Ihre Praxis ist ausdrücklich erlaubt. Grenzen setzen die ärztliche Berufsordnung und das Heilmittelwerbegesetz (HWG). In der Praxis heißt das:

Erlaubt

✓
Sachliche LeistungsbeschreibungenWas Sie behandeln, wie eine Untersuchung abläuft, welche Geräte Sie einsetzen.
✓
QualifikationenFacharzttitel, Zusatzbezeichnungen und Fortbildungen — sofern sie tatsächlich erworben wurden.
✓
Echte Praxis- und TeamfotosRäume, Ausstattung und die Menschen, die Patientinnen und Patienten tatsächlich treffen.

Unzulässig

✕
HeilversprechenFormulierungen, die einen sicheren Behandlungserfolg garantieren.
✕
Vorher-Nachher-Bilder bei SchönheitsoperationenFür operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit sind sie verboten.
✕
Anpreisende oder vergleichende WerbungSuperlative wie „beste Praxis der Stadt“ oder herabsetzende Vergleiche mit Kolleginnen und Kollegen.

Online-Terminbuchung: Wie funktioniert das datenschutzkonform?

Online-Terminbuchung entlastet den Empfang spürbar. Weil dabei Gesundheitsdaten verarbeitet werden können, gelten hohe Anforderungen:

  • Nutzen Sie einen Anbieter mit Servern in der EU und schließen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab.
  • Fragen Sie im Buchungsformular nur ab, was für den Termin nötig ist — Diagnosen gehören nicht in ein Freitextfeld.
  • Binden Sie externe Buchungs-Widgets erst nach Einwilligung ein oder verlinken Sie auf die Buchungsseite des Anbieters.
  • Nennen Sie das Werkzeug und den Zweck ausdrücklich in Ihrer Datenschutzerklärung.

Dasselbe gilt für Kontaktformulare: Ein Hinweis, keine medizinischen Details über das Formular zu senden, schützt Ihre Patientinnen und Patienten — und Sie.

Welche Gestaltung schafft Vertrauen bei Patienten?

Eine Praxis-Website ist das digitale Wartezimmer. Ruhige Farben, viel Weißraum, gut lesbare Schriften und echte Fotos wirken professioneller als Effekte und Animationen. Weil viele Patientinnen und Patienten älter sind oder schlecht sehen, sind ausreichende Schriftgrößen und Kontraste besonders wichtig. Und weil die meisten Besuche vom Smartphone kommen, muss die Telefonnummer dort mit einem Fingertipp anrufbar sein.

Wie finden neue Patienten meine Praxis?

Google-UnternehmensprofilBei Suchen wie „Hausarzt Ludwigsburg“ erscheint zuerst die Karte. Ein vollständiges, gepflegtes Profil ist deshalb Pflicht.
BewertungenBitten Sie zufriedene Patientinnen und Patienten aktiv um eine Bewertung — und antworten Sie sachlich, ohne Behandlungsdetails zu nennen. Die Schweigepflicht gilt auch hier.
Fachrichtung + OrtGehört in Seitentitel und Überschriften, zum Beispiel „Orthopädie in Bietigheim-Bissingen“.
ArztportaleEinträge auf Portalen sind sinnvoll, ersetzen aber keine eigene Website, auf der Sie selbst bestimmen, was Patienten sehen.

Was kostet eine Website für eine Arztpraxis?

WegKostenGeeignet für
Baukasten (z. B. Wix, Jimdo)10–40 € / Monat + EigenarbeitÜbergangslösung, sehr kleine Praxis
Freelancer1.500–5.000 €Praxen mit klaren Vorstellungen und eigenen Texten
Agentur mit Branchenerfahrung2.500–10.000 €Praxen, die gezielt neue Patienten gewinnen wollen
Pflege & Hosting20–150 € / Monatalle Varianten

Die Kosten können Sie in der Regel als Betriebsausgaben geltend machen — sprechen Sie dazu mit Ihrer Steuerberatung. Unterschätzt wird meist der Aufwand für Texte und Fotos: Klären Sie früh, wer sie liefert.

Häufige Fehler auf Praxis-Websites

  • Sprechzeiten versteckt. Die wichtigste Information steht nur im Footer oder als Bild.
  • Impressum unvollständig. Kammer, Berufsbezeichnung oder berufsrechtliche Regelungen fehlen — ein klassischer Abmahngrund.
  • Google Maps ohne Einwilligung. Eingebettete Karten übertragen IP-Adressen; besser ist ein Kartenbild mit Link.
  • Werbesprache. Superlative und Erfolgsversprechen sind für Ärztinnen und Ärzte heikel.
  • Veraltete Informationen. Eine ehemalige Kollegin auf der Teamseite verunsichert mehr als gar kein Foto.

Praxis-Websites mit CLOBS®

Wir bauen Websites für Praxen im Raum Stuttgart und Ludwigsburg, die Ruhe ausstrahlen, Fragen beantworten und rechtlich sauber aufgestellt sind — mit lokal eingebundenen Schriften, Karten erst nach Einwilligung und einer klaren Struktur für Patientinnen und Patienten jeden Alters. Wie Ihre Praxis online wirken könnte, zeigt unser kostenloser Vorentwurf.

Häufige Fragen

Sprechzeiten, Leistungen, Team, Anfahrt, Kontaktmöglichkeiten sowie Impressum und Datenschutzerklärung mit den besonderen Pflichtangaben für Ärztinnen und Ärzte.
Zusätzlich zu Name, Anschrift und Kontakt: Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung, die zuständige Ärztekammer, die berufsrechtlichen Regelungen und bei Vertragsärzten die Kassenärztliche Vereinigung.
Mit einem Baukasten etwa 10 bis 40 € im Monat plus Eigenarbeit. Professionell erstellte Praxis-Websites kosten meist 2.500 bis 10.000 €, je nach Umfang und Funktionen.
Ja, sachliche Information ist erlaubt. Unzulässig sind unter anderem anpreisende oder irreführende Werbung, Heilversprechen und bei Schönheitsoperationen Vorher-Nachher-Bilder.
Ja — mit einem Anbieter mit EU-Servern, einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung, sparsamer Datenabfrage und einer transparenten Datenschutzerklärung.
Ertugrul Yavuz, CLOBS Gründer

„Wie Ihre Praxis online ruhig, vertrauenswürdig und gut auffindbar wirken könnte, zeigen wir Ihnen im kostenlosen Vorentwurf."

Ertugrul Yavuz, CLOBS® Gründer

Zum kostenlosen Vorentwurf →