Von Noah Fischer · Aktualisiert am · Lesezeit ca. 5 Minuten

Ratgeber für Gastronomie in Stuttgart & Ludwigsburg

Website für Restaurants: Hunger machen, Fragen beantworten.

Was Gäste auf Ihrer Website suchen, wie Sie Allergene und Preise richtig angeben und wie Speisekarte, Google-Profil und Reservierung zusammenspielen.

Noah Fischer, Design und Branding bei CLOBS®

Gäste wollen vor dem Besuch die Speisekarte sehen, die Preise kennen, die Öffnungszeiten prüfen und am besten gleich reservieren, meist am Smartphone. Dieser Ratgeber zeigt, was eine Restaurant-Website dafür braucht und welche Pflichten bei Allergenen und Preisen gelten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Allergene müssen auch bei loser Ware angegeben werden. Zulässig sind unter anderem Speisekarte, Aushang und elektronische Angebote des Betriebs.⁠1
  • Neben den Eingang gehört ein Preisverzeichnis, und die Preise müssen Bedienungsgeld und Zuschläge enthalten.⁠2
  • Wer gegenüber Verbrauchern mit Preisen wirbt, muss Gesamtpreise angeben, auch auf der Website.⁠3
  • Die Speisekarte lässt sich im Google-Unternehmensprofil pflegen. Änderungen sind nach 24 bis 48 Stunden sichtbar.⁠4
  • Köchinnen und Köche sind laut Bundesagentur für Arbeit stark nachgefragt. Die Website hilft auch bei der Personalsuche.⁠5

Was suchen Gäste auf einer Restaurant-Website?

Gäste suchen vor allem fünf Dinge: Speisekarte, Preise, Öffnungszeiten, Lage und eine Möglichkeit zu reservieren. Alles andere ist Atmosphäre, und die zeigen Sie am besten mit echten Fotos von Gerichten, Räumen und Team.

Speisekarte mit PreisenAktuell, gut lesbar am Smartphone und mit Allergenhinweisen.
Öffnungszeiten und ReservierungInklusive Ruhetagen, Feiertagen und Betriebsferien.
Lage und AnfahrtAdresse, Parken, öffentliche Verkehrsmittel, Barrierefreiheit der Räume.
Echte FotosGerichte, Räume und Team statt Stockbildern, jeweils mit beschreibendem Alt-Text.⁠6

Speisekarte als PDF oder als Seite?

Wir empfehlen die Speisekarte als normale Webseite, ergänzt um eine PDF zum Herunterladen. Google indexiert und bewertet die mobile Version Ihrer Website⁠7, und ein PDF ist am Smartphone oft schwer zu lesen. Als Text auf der Seite lässt sich die Karte leichter aktualisieren und von Suchmaschinen erfassen.

Wie gebe ich Allergene richtig an?

Auch bei Speisen, die nicht vorverpackt abgegeben werden, müssen Gäste vor dem Kauf über enthaltene Allergene informiert werden. Zulässig sind laut § 4 LMIDV schriftliche Hinweise am Lebensmittel, Angaben auf Speise- und Getränkekarten oder Preisverzeichnissen, ein Aushang in der Verkaufsstätte und elektronische Angebote des Unternehmers, die unmittelbar zugänglich sind.⁠1

Mündliche Auskunft durch das Personal ist nur unter Bedingungen erlaubt: Die Information muss auf Nachfrage unverzüglich vor dem Kauf erfolgen, es muss eine schriftliche oder elektronische Dokumentation der verwendeten Zutaten geben, die für Behörde und Gäste leicht zugänglich ist, und ein gut sichtbarer Hinweis muss auf die mündliche Auskunft aufmerksam machen.⁠1 Wenn Ihre Speisekarte online steht, gehören die Allergenhinweise aus unserer Sicht auch dorthin.

Was gilt für Preisangaben?

In Gaststätten müssen die Preise in einem Preisverzeichnis angegeben werden, und neben dem Eingang hängt ein Verzeichnis der wesentlichen Speisen und Getränke. Alle Preise müssen das Bedienungsgeld und sonstige Zuschläge einschließen.⁠2 Wer gegenüber Verbrauchern mit Preisen wirbt, muss Gesamtpreise angeben.⁠3 Für Ihre Website heißt das: Preise immer als Endpreise, ohne versteckte Aufschläge.

Wie bringe ich Speisekarte und Öffnungszeiten zu Google?

Restaurants können ihre Speisekarte direkt im Google-Unternehmensprofil pflegen. Änderungen sind laut Google nach 24 bis 48 Stunden in Maps und der Suche sichtbar.⁠4 Für das lokale Ranking nennt Google Relevanz, Entfernung und Bekanntheit, wobei Rezensionen die Bekanntheit stärken.⁠8 Beiträge eignen sich für Mittagstisch, Events und saisonale Karten, werden aber nach sechs Monaten archiviert, wenn Sie keinen Zeitraum angeben.⁠9 Die vollständige Anleitung steht im Ratgeber Google-Unternehmensprofil optimieren.

Online-Reservierung und Datenschutz

Eine Reservierung verarbeitet Namen, Kontaktdaten und manchmal Hinweise zu Allergien oder Unverträglichkeiten. Dafür brauchen Sie Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO; Angaben zur Gesundheit wie Unverträglichkeiten sind besonders geschützt. Nutzen Sie einen externen Reservierungsdienst, braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.⁠10 Mehr im Ratgeber DSGVO-konforme Website.

Wie hilft die Website bei der Personalsuche?

Köchinnen und Köche gehören laut Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit zu den stark nachgefragten Berufen.⁠5 Betriebe suchten 2025 in 70 Prozent der Fälle über die eigene Homepage nach neuen Mitarbeitenden.⁠11 Eine Seite „Arbeiten bei uns“ mit Arbeitszeiten, Team und Ansprechpartner gehört deshalb auf jede Restaurant-Website. Wie sie aussieht, zeigt der Ratgeber Fachkräfte gewinnen mit der Website.

Häufige Fragen

Pflicht ist die Information vor dem Kauf auf einem der zulässigen Wege, etwa auf der Speisekarte, per Aushang oder über ein elektronisches Angebot des Betriebs. Steht Ihre Speisekarte online, empfehlen wir, die Allergenhinweise dort ebenfalls anzugeben.Quellen: ⁠1
Eine Pflicht, Preise online zu nennen, ergibt sich daraus nicht. Wenn Sie aber gegenüber Verbrauchern mit Preisen werben, müssen es Gesamtpreise sein. Im Restaurant selbst brauchen Sie ein Preisverzeichnis und einen Aushang neben dem Eingang.Quellen: ⁠3, 2
Sie reicht als Ergänzung. Als eigentliche Seite empfehlen wir Text, weil Google die mobile Version bewertet und PDFs am Smartphone oft schwer lesbar sind.Quellen: ⁠7
Über den Menüeditor im Google-Unternehmensprofil. Änderungen sind laut Google nach 24 bis 48 Stunden in Maps und der Suche sichtbar.Quellen: ⁠4

Quellen

Es sind ausschließlich Primärquellen: Gesetzestexte, Gerichte und Behörden, die Dokumentation der Anbieter selbst sowie Originalstudien. Abgerufen und geprüft am 13. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

  1. Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV): § 4 Art und Weise der Kennzeichnung von Allergenen bei nicht vorverpackten Lebensmitteln. gesetze-im-internet.de. gesetze-im-internet.de/lmidv/__4.html
  2. Preisangabenverordnung (PAngV): § 13 Gaststätten, Beherbergungsbetriebe. gesetze-im-internet.de. gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__13.html
  3. Preisangabenverordnung (PAngV): § 3 Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises. gesetze-im-internet.de. gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__3.html
  4. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Der Menüeditor. Hilfeseite. support.google.com/business/answer/9455840?hl=de
  5. Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Fachkräfteengpassanalyse 2025 (Berichtsjahr 2024). Statistik. statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Fachkraef…
  6. Google Search Central: Google image SEO best practices. Dokumentation. developers.google.com/search/docs/appearance/google-images
  7. Google Search Central: Mobile site and mobile-first indexing best practices. Dokumentation. developers.google.com/search/docs/crawling-indexing/mobile/mobile-sites-mobile-first-in…
  8. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Tipps zur Verbesserung des lokalen Rankings bei Google. Hilfeseite. support.google.com/business/answer/7091?hl=de
  9. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Beiträge im Unternehmensprofil. Hilfeseite. support.google.com/business/answer/7342169?hl=de
  10. Verordnung (EU) 2016/679: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Amtsblatt der EU, EUR-Lex. eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
  11. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): IAB-Stellenerhebung 1/2026: Online-Medien sind bei der Personalsuche auf dem Vormarsch. IAB-Forum, 8. Juni 2026. iab-forum.de/online-medien-sind-bei-der-personalsuche-auf-dem-vormarsch
Ertugrul Yavuz, CLOBS Gründer

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Ertugrul Yavuz, CLOBS® Gründer

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